Für Gerichte & Rechtsanwälte

Beweisbeschlüsse. Zügig beantwortet.

Sachverständigentätigkeit für Gerichte und Rechtsanwälte mit tiefer Fachkompetenz in Elektrotechnik, Elektronik und Brandursachenermittlung. Bundesweit im Einsatz, bis zur Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.

25+
Jahre Sachverständigentätigkeit
Ö.B.U.V.
Justizministerium Luxembourg
BGH
Grundsatzentscheidung Brandursache
Bundesweit
Gerichtssachverständiger

Unsere Arbeit für Gerichte

Fachlich tief. Zeitlich verlässlich.

Gerichtssachverständigentätigkeit lebt von zwei Dingen: belastbarer technischer Bewertung und der Einhaltung zeitlicher Rahmen. Wir liefern beides, auch in technisch komplexen Verfahren.

Beweisbeschlüsse

Präzise Bearbeitung der gestellten Beweisfragen: vollständig, belegbar, gerichtsfest. Keine Ausführungen jenseits des Beweisbeschlusses, keine unbegründeten Annahmen.

Zügige Bearbeitung

Bearbeitungszeiten, die im Rahmen bleiben, auch bei komplexen Fällen. Wir melden Zwischenstände und zeitliche Abweichungen frühzeitig, bevor Fristen kritisch werden.

Hohe Qualifikation

Diplomingenieure Elektrotechnik, öffentlich bestellt und vereidigt (Justizministerium Luxembourg). Fachtiefe in Elektrotechnik, Elektronik, elektrischen und elektronischen Systemen und Geräten.

Eigenes Labor

Feinfokus-Röntgenanlage, Elektroniklabor, Materialprüfung für Kunststoff-Brandeigenschaften. Zerstörungsfreie Prüfung auf Bauteilebene als Beweisgrundlage.

Gerichte

Beauftragt durch Gerichte bundesweit

Eine Auswahl der Gerichte, für die wir als Sachverständiger tätig waren. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dokumentiert die geografische und instanzielle Breite unserer Tätigkeit.

LGMünchenLGFrankfurt am MainLGKarlsruheLGHildesheimLGMainzLGEssenLGChemnitzOLGOldenburgBGHGrundsatzentscheidung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine vollständige Übersicht unserer Gerichtstätigkeit vertraulich zur Verfügung.

BGH-Grundsatzentscheidung

Bis zum Bundesgerichtshof

Unsere Sachverständigentätigkeit am Oberlandesgericht Oldenburg setzte sich bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Brandursachenermittlung fort. Diese Entscheidung bildet einen maßgeblichen Baustein der von uns entwickelten Methodik: die Verschiebung des Fokus von der schwer nachweisbaren Zündquelle auf die konstruktive Verantwortung des Herstellers.

Typische Fragestellungen

Bandbreite der Fälle

Anonymisierte Kategorien aus unserer gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigentätigkeit. Konkrete Aktenzeichen, Parteien und Verfahrensgegenstände werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Brandursachen an Haushaltsgeräten

Küchentechnik, Kleingeräte, elektrische Verbraucher im Wohnumfeld. Ursachenanalyse und Abgrenzung zwischen Gerätefehler, Nutzerverhalten und konstruktiver Schwäche.

Brandursachen an Textil- und Wärmegeräten

Heizdecken, Wärmekissen, elektrische Heizgeräte. Materialprüfung und Bewertung von Sicherheitsnormen.

Brandursachen an gebäudetechnischen Heizanlagen

Zentralheizungen, Wärmeerzeuger, Verbindungselemente. Abgrenzung Installations-, Wartungs- und Gerätefehler.

Serienfehler an elektronischen Bauteilen

Wiederholte Ausfälle derselben Komponentengruppe in industriellen Steuerungen. Ursachenanalyse Fertigung, Spezifikation, Einsatzbedingungen.

Störungen in industrieller Automatisierungstechnik

Ursachenanalyse bei Anlagenausfällen, Abgrenzung Steuerung, Sensorik, Aktorik und Netzanbindung.

Blitz- und Überspannungsschäden an Windkraftanlagen

Blitzeinwirkung auf Rotorblätter, Generator und Steuerungstechnik. Abgrenzung Direkteinschlag, Induktion und Netzeinkopplung.

Konstruktive Mängel an Wechselrichtern von PV-Anlagen

Serienauffälligkeiten, thermische Überlastung, Alterung. Abgrenzung Produkt-, Planungs- und Installationsfehler.

Großschadenereignisse der Chemie- und Prozessindustrie

Maßgebliche Mitwirkung an Regressbewertungen bei Großschäden industrieller Dimension. Technische Ursachenanalyse und Regresspotenzial.

Revision fremder Gutachten

Wenn das Gutachten nicht hält

Technische Normen werden von Sachverständigen häufig fehlerhaft interpretiert, insbesondere aus dem Bereich Elektrotechnik. Wir prüfen die ursprüngliche Bewertung, stellen korrekte Normanwendung dar und formulieren belastbare Einwände oder Gegengutachten.

Methodische Prüfung

Wurde systematisch vorgegangen? Sind die herangezogenen Normen einschlägig? Wurde das Eliminationsverfahren konsequent angewendet?

Technische Bewertung

Sind die gezogenen Schlüsse aus den Befunden zwingend oder gibt es belastbare Alternativerklärungen? Welche Befundlücken bestehen?

Handlungsempfehlung

Ergänzende Beweisfragen, ergänzende Untersuchungen, Antrag auf weiteres Sachverständigengutachten oder Ablehnungsantrag, abhängig von der Befundlage.
Direkte Leitung

Beweisbeschluss oder Mandat?

Richter und Rechtsanwälte erreichen die Geschäftsführung direkt. Erstbewertung möglicher Fragestellungen auf Wunsch kurzfristig.

+49 651 999 393 0

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