Sofortprüfung Technik

Die ersten Stunden entscheiden

Bei jedem technischen Schadenfall stellen sich am ersten Tag dieselben Fragen: Liegt ein versichertes Ereignis vor? Bestehen technische Ansatzpunkte für Rückgriffsansprüche? Gibt es Hinweise auf eine Obliegenheitsverletzung? Werden diese Fragen zu spät gestellt, können Beweise verloren gehen, die sich später nicht wiederherstellen lassen.

Unsere Sofortprüfung Technik liefert innerhalb von acht Arbeitsstunden eine fachlich belastbare Erstbewertung nach Aktenlage. Auf Basis der beim Versicherer vorliegenden Informationen, also Schadenmeldung, Fotos, erste Berichte und technische Unterlagen, klären wir die entscheidenden Fragen:

Versichertes Ereignis?

Liegt ein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen vor? Abgrenzung versicherter und nicht versicherter Ursachenbilder. Plausibilitätsprüfung der gemeldeten Schadenursache.

Regressansätze?

Sind Regressansätze technisch eröffnet und in welche Richtung? Hersteller, Errichter, Wartungsfirma, Netzbetreiber? Frühe Einordnung der Erfolgsaussichten.

Obliegenheiten?

Sind Obliegenheitsindikatoren nach § 28 VVG erkennbar? Fehlende Wartung, unterlassene Prüfungen, mangelhafte Dokumentation?

Sofortmaßnahmen?

Welche Beweissicherungs- und Sofortmaßnahmen sind zwingend erforderlich, um spätere Beweisverluste zu vermeiden? Klare Handlungsanweisung für den Regulierer.

Zwei Produktstufen

Sofortprüfung Kompakt

Für typische technische Schadenfälle. Circa zwei Arbeitsstunden. Technische Plausibilitätsbewertung, Empfehlung Ortstermin ja/nein, Hinweise zur Beweissicherung, pragmatische nächste Schritte.

Sofortprüfung Komplex

Für Fälle mit hoher technischer Komplexität: mehrere Beteiligte, konkurrierende Ursachenmodelle, zeitkritische Beweissicherung, wiederkehrende Auffälligkeiten, hohe Exponierung. Circa vier Arbeitsstunden.

Rückmeldung in der Regel innerhalb von 8 Arbeitsstunden. Abrechnung nach Zeitaufwand ohne Erfolgsabhängigkeit. Anfragen an: mail@igo-technical.expert

Richtet sich an Außenregulierung, Groß- und Komplexschadenbearbeitung sowie Regressstellen. Die entscheidende Weichenstellung erfolgt in den ersten Stunden, nicht Wochen später.

Beweissicherung

Was am ersten Tag verloren geht, kommt nicht wieder

Die Beweissicherung ist die Grundlage jeder belastbaren Ursachenklärung und jeder Obliegenheitsprüfung. Eine voreilige Entsorgung oder Freigabe von Asservaten erschwert die spätere technische Rekonstruktion dauerhaft und beeinträchtigt die Rechtsdurchsetzung aller Beteiligten.

Materielle Sicherung

Das schadenursächliche Gerät oder Bauteil, relevante Teile der Elektroinstallation oder Rohrleitungen, mögliche Alternativursachen im Umfeld: vollständig ausbauen, einzeln verpacken, eindeutig kennzeichnen, dokumentiert einlagern. Ein häufiger Fehler: Nur das Hauptgerät sichern und Alternativursachen entsorgen. Regressverfahren scheitern dann daran, dass andere Szenarien nicht mehr widerlegt werden können.

Fotodokumentation

Übersichtsbilder zur räumlichen Einordnung, Detailaufnahmen der vermuteten Schadenursache, Fotos von Sicherungen, Schaltgeräten, Typenschildern. Vor Räumung, Demontage oder Reinigung aufnehmen. In Originalauflösung sichern. Schlechte oder unvollständige Fotodokumentation erschwert jede spätere technische Rekonstruktion deutlich.

Unterlagen sichern

Anschaffungsnachweise, Abnahmeprotokolle, Prüf- und Wartungsnachweise, Druckprüfprotokolle, Wartungsverträge, Bedienungsanleitungen, Dokumentation von Änderungen. Bei Überspannungsschäden: Netzstörungsprotokolle, Schaltbücher, Logdaten von Steuerungen und Wechselrichtern. Diese Unterlagen ermöglichen häufig erst den Nachweis eines Installations- oder Wartungsfehlers.

Behördengutachten ersetzen keine Beweissicherung

Polizeiliche Ermittlungen sind auf die strafrechtliche Bewertung ausgerichtet und folgen anderen Fragestellungen als die zivilrechtliche Ursachen- und Regressklärung. Ihre Ergebnisse ersetzen eine eigenständige technische Beweissicherung daher in der Regel nicht. Auch Untersuchungen durch Hersteller oder andere Beteiligte verfolgen jeweils eigene Interessen. Eine unabhängige technische Begutachtung sorgt dafür, dass die für die Ursachenklärung erforderlichen Befunde vollständig und nachvollziehbar gesichert werden.

Die ursächliche Analyse gehört in die Hände unabhängiger technischer Sachverständiger. Nicht der Polizei, nicht des Herstellers.

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